Lenk- und Ruhezeiten des Busfahrers

  •  nach einer Lenkzeit von max. 4,5 Stunden muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Eine Aufteilung der Pause in einen Teil von mindestens 15 Minuten und im Anschluss von 30 Minuten innerhalb oder unmittelbar nach dieser max. Lenkzeit ist ebenfalls zulässig.
     
  • pro Tag, innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes, sind für den Fahrer 9 Stunden Lenkzeit erlaubt, zweimal wöchentlich sind maximal 10 Stunden Lenkzeit zulässig.
     
  •  die Arbeitszeit (Schichtzeit) eines Fahrers pro Tag darf maximal 15 Stunden nicht überschreiten
     
  •  bei Mehrtagesfahrten (innerhalb Deutschlands) muss der Fahrer nach einer Tagesschichtzeit mindestens 11 Stunden als durchgehende Ruhezeit eingelegt haben. Diese kann in einer Woche 3-mal auf mindestens 9 Stunden verkürzt werden. Nach spätestens 6 Einsatztagen muss der Fahrer mindestens 24 Stunden als ununterbrochene Ruhezeit einlegen.
     
  •  bei Mehrtagesfahrten in ein anderes EU-Mitgliedsland kann der Fahrer seine Ruhezeit von durchgehend 24 Stunden so verlegen, dass sie nach 12 Tagen erfolgt. Dies bedeutet, dass es auch möglich ist, Mehrtagesfahrten zu planen, bei denen der Fahrer erst nach 12 Tagen seine Ruhezeit von durchgehend 24 Stunden einlegen muss.
     
  • Im Interesse Ihrer Sicherheit und dem Wohlergehen der Busfahrer ist es für mich selbstverständlich, dass ich bei der Planung Ihrer Reise sehr viel Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten des Busfahrers lege. Beachten Sie daher bitte, dass in manchen Reiseplanungen daher ein zweiter Fahrer benötigt wird, der natürlich auch preislich berücksichtigt werden muss.
     
  • Für weitere Informationen stehe ich Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung.